Rückerstattungsrichtlinien
1. Allgemeine Hinweise
Als Heilpraktikerin erbringe ich Leistungen auf Grund eines Behandlungsvertrags gemäß §611 BGB. Die Abrechnung erfolgt unabhängig von einer möglichen Erstattung durch private oder gesetzliche Krankenversicherungen.
2. Keine Garantie auf Kostenerstattung
Bitte beachten Sie, dass doe gesetzlichen Krankenkassen in der Regel keine Heilpraktikerleistungen übernehmen. Private Krankenversicherungen, Beihilfestellen oder Zusatzversicherungen erstatten die Kosten je nach Tarif ganz oder teilweise. Es liegt in Ihrer Verantwortung sich vor Behandlungsbeginn über die Erstattungsfähigkeit bei Ihrer Versicherung zu informieren.
3. Rückerstattung bei Terminabsagen
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Termin, die nicht rechtzeitig (mind. 24 Stunden vor Behandlungsbeginn) abgesagt werden, werden zu 50% des Behandlungspreises in Rechung gestellt, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.
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Bei rechtzeitiger Absage (mind. 24 Stunden vor Behandlungsbeginn) entstehen keine Kosten.
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Bei Nichterscheinen ohne Absage werden 50% des Behandlungspreises berechnet.
4. Rückerstattung bereits gezahlter Leistungen
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Bereits gezahlte, aber nicht in Anspruch genommene Leistungen (z.B. im Rahmen einer Paketbuchung) können auf Wunsch anteilig erstattet werden.
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Eine Rückerstattung erfolgt ausschließlich auf schriftlichen Antrag und unter Angabe des Erstattungsgrundes.
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Bereits erbrachte Leistungen sind von der Rückerstattung ausgeschlossen.
5. Sonderregelung bei Krankheit
Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen kurzfristig Ihren Termin absagen müssen, bitte ich um eine entsprechende Mitteilung. In begründeten Fällen kann auf die Ausfallgebühr verzichtet werden.
6. Kontakt
Bei Rückfragen oder Rückerstattungsanträgen wenden Sie sich bitte an:
Osteopathie und Heilkunde Victoria Heine
Hauptstraße 26, 37434 Krebeck
+49 (0)5507/472
+49 (0)151 68475895